CfC Kinderhilfsverein CfC Kinderhilfsverein

Förderfähiger Personenkreis

Welche Hilfe möglich ist, klären wir mit Ihnen vertraulich in einem persönlichen Gespräch.

Da wir ein eingetragener gemeinnütziger Verein sind, sind alle Spenden und Mitgliedsbeiträge, die wir erhalten, steuerlich absetzbar.

Das bedeutet aber auch, dass wir die Bedürftigkeit der unterstützten Familien prüfen und dokumentieren müssen. Das ist unkomplizierter und unbürokratischer als es auf den ersten Blick erscheint!

Bedürftigkeit ist ein recht weiter Begriff und betrifft nicht nur Familien die von Hartz IV leben, sondern auch Menschen mit einem eigenen Einkommen. So können wir z.B. Familien, mit einem Bruttoeinkommen von 2.400,- € monatlich fördern und eine alleinerziehende Mutter, deren Bruttoeinkommen z.B. bei 1.800,- € liegt, gilt ebenfalls noch als „gering verdienend“.

Vorab können Sie uns helfen, indem Sie uns den nachstehenden Antrag ausgefüllt zusenden. Die Anträge werden selbstverständlich vertraulich behandelt.

Förderantrag an den Kinderhilfsverein

Zur Stellung eines Antrags bitte das nachstehende den Förderantrag als PDF runterladen, ausfüllen und zusammen mit einem Bedürftigkeitsnachweis per Post an folgende Adresse versenden: C.f.C. Chic für Chancen – Kinderhilfsverein e.V., Bahnhofstr. 18 , 31675 Bückeburg.
Bitte fügen Sie einen der folgenden Nachweise dem Förderantrag hinzu:

Bedürftigkeitsnachweis, Job-Center-Bescheid, Wohngeldbescheid, Einkommensnachweis (Jahressumme)

Nach Eingang Ihres Antrags melden wir uns umgehend bei Ihnen zurück.

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